A) Impressum:

www.bildergewimmel.de ist eine private Website von
Gerhardt Wiener
Weidestrasse 3A
D-82131 Gauting
Bild-Kunst Urh.-Nr.: 421486

Kontakt:
email: abx1949@mailbox.org
Tel. +4915170033789

Urheberrecht:
Die durch den Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. 
Albrecht Dürer, 1511: "Wehe Dir, Betrüger und Dieb von fremder Arbeitsleistung und Einfällen, lass es dir nicht einfallen, deine dreisten Hände an diese Werke anzulegen! Denn lass dir sagen, dass uns das Privileg durch den ruhmreichsten Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Maximilian, erteilt ist, dass niemand in Nachschnitten diese Bilder drucken oder gedruckt innerhalb des Reichsgebiets verkaufen darf. Solltest du aber in Missachtung oder aus verbrecherischer Habgier zuwiderhandeln, sei versichert, dass du nach Konfiskation deines Besitzes mit der schärfsten Strafe rechnen mußt." (Übersetzung von Claudia Wiener in: Anna Scherbaum "Albrecht Dürers Marienleben", 2004, S.98-99)

B) Datenschutzerklärung

Präambel

Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als "Daten" bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in welchem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z. B. unserer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als "Onlineangebot").

Die verwendeten Begriffe sind nicht geschlechtsspezifisch.

Stand: 8. November 2024

Inhaltsübersicht
Präambel
Verantwortlicher
Übersicht der Verarbeitungen
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Sicherheitsmaßnahmen
Rechte der betroffenen Personen
Bereitstellung des Onlineangebots und Webhosting
Einsatz von Cookies
Kontakt- und Anfrageverwaltung

Verantwortlicher
Gerhardt Wiener
Weidestrasse 3A
D-82131 Gauting
E-Mail-Adresse: abx1949@mailbox.org
Impressum und Datenschutzerklärung: https://www.bildergewimmel.de/impressum-datenschutzerklaerung/

Übersicht der Verarbeitungen

Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.

Arten der verarbeiteten Daten
Bestandsdaten.
Kontaktdaten.
Inhaltsdaten.
Nutzungsdaten.
Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten.
Protokolldaten.

Kategorien betroffener Personen
Kommunikationspartner.
Nutzer.

Zwecke der Verarbeitung
Erbringung vertraglicher Leistungen und Erfüllung vertraglicher Pflichten.
Kommunikation.
Sicherheitsmaßnahmen.
Organisations- und Verwaltungsverfahren.
Feedback.
Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.
Informationstechnische Infrastruktur.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.

Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) - Die betroffene Person hat ihre Einwilligung in die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen spezifischen Zweck oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben.

Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO) - die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten notwendig, vorausgesetzt, dass die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten verlangen, nicht überwiegen.

Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.

Hinweis auf Geltung DSGVO und Schweizer DSG: Diese Datenschutzhinweise dienen sowohl der Informationserteilung nach dem Schweizer DSG als auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass aufgrund der breiteren räumlichen Anwendung und Verständlichkeit die Begriffe der DSGVO verwendet werden. Insbesondere statt der im Schweizer DSG verwendeten Begriffe „Bearbeitung" von „Personendaten", "überwiegendes Interesse" und "besonders schützenswerte Personendaten" werden die in der DSGVO verwendeten Begriffe „Verarbeitung" von „personenbezogenen Daten" sowie "berechtigtes Interesse" und "besondere Kategorien von Daten" verwendet. Die gesetzliche Bedeutung der Begriffe wird jedoch im Rahmen der Geltung des Schweizer DSG weiterhin nach dem Schweizer DSG bestimmt.

Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.

Sicherung von Online-Verbindungen durch TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie (HTTPS): Um die Daten der Nutzer, die über unsere Online-Dienste übertragen werden, vor unerlaubten Zugriffen zu schützen, setzen wir auf die TLS-/SSL-Verschlüsselungstechnologie. Secure Sockets Layer (SSL) und Transport Layer Security (TLS) sind die Eckpfeiler der sicheren Datenübertragung im Internet. Diese Technologien verschlüsseln die Informationen, die zwischen der Website oder App und dem Browser des Nutzers (oder zwischen zwei Servern) übertragen werden, wodurch die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind. TLS, als die weiterentwickelte und sicherere Version von SSL, gewährleistet, dass alle Datenübertragungen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Wenn eine Website durch ein SSL-/TLS-Zertifikat gesichert ist, wird dies durch die Anzeige von HTTPS in der URL signalisiert. Dies dient als ein Indikator für die Nutzer, dass ihre Daten sicher und verschlüsselt übertragen werden.

Rechte der betroffenen Personen

Rechte der betroffenen Personen aus der DSGVO: Ihnen stehen als Betroffene nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben:

Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widerrufsrecht bei Einwilligungen: Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen jederzeit zu widerrufen.

Auskunftsrecht: Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Recht auf Berichtigung: Sie haben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Recht auf Löschung und Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, Sie betreffende Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder deren Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu fordern.

Beschwerde bei Aufsichtsbehörde: Sie haben unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Vorgaben der DSGVO verstößt.

Bereitstellung des Onlineangebots und Webhosting

Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Online-Dienste zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck verarbeiten wir die IP-Adresse des Nutzers, die notwendig ist, um die Inhalte und Funktionen unserer Online-Dienste an den Browser oder das Endgerät der Nutzer zu übermitteln.

Verarbeitete Datenarten: Nutzungsdaten (z. B. Seitenaufrufe und Verweildauer, Klickpfade, Nutzungsintensität und -frequenz, verwendete Gerätetypen und Betriebssysteme, Interaktionen mit Inhalten und Funktionen); Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen). Protokolldaten (z. B. Logfiles betreffend Logins oder den Abruf von Daten oder Zugriffszeiten.).

Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

Zwecke der Verarbeitung: Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit; Informationstechnische Infrastruktur (Betrieb und Bereitstellung von Informationssystemen und technischen Geräten (Computer, Server etc.).); Sicherheitsmaßnahmen. Erbringung vertraglicher Leistungen und Erfüllung vertraglicher Pflichten.

Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung".

Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles: Der Zugriff auf unser Onlineangebot wird in Form von sogenannten "Server-Logfiles" protokolliert. Zu den Serverlogfiles können die Adresse und der Name der abgerufenen Webseiten und Dateien, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmengen, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite) und im Regelfall IP-Adressen und der anfragende Provider gehören. Die Serverlogfiles können zum einen zu Sicherheitszwecken eingesetzt werden, z. B. um eine Überlastung der Server zu vermeiden (insbesondere im Fall von missbräuchlichen Angriffen, sogenannten DDoS-Attacken), und zum anderen, um die Auslastung der Server und ihre Stabilität sicherzustellen; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Löschung von Daten: Logfile-Informationen werden für die Dauer von maximal 30 Tagen gespeichert und danach gelöscht oder anonymisiert. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

1&1 IONOS: Leistungen auf dem Gebiet der Bereitstellung von informationstechnischer Infrastruktur und verbundenen Dienstleistungen (z. B. Speicherplatz und/oder Rechenkapazitäten); Dienstanbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland; Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO); Website: https://www.ionos.de; Datenschutzerklärung: https://www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy. Auftragsverarbeitungsvertrag: https://www.ionos.de/hilfe/datenschutz/allgemeine-informationen-zur-datenschutz-grundverordnung-dsgvo/auftragsverarbeitung/.

Einsatz von Cookies

Unter dem Begriff „Cookies" werden Funktionen, die Informationen auf Endgeräten der Nutzer speichern und aus ihnen auslesen, verstanden. Cookies können ferner in Bezug auf unterschiedliche Anliegen Einsatz finden, etwa zu Zwecken der Funktionsfähigkeit, der Sicherheit und des Komforts von Onlineangeboten sowie der Erstellung von Analysen der Besucherströme. Wir verwenden Cookies gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Dazu holen wir, wenn erforderlich, vorab die Zustimmung der Nutzer ein. Ist eine Zustimmung nicht notwendig, setzen wir auf unsere berechtigten Interessen. Dies gilt, wenn das Speichern und Auslesen von Informationen unerlässlich ist, um ausdrücklich angeforderte Inhalte und Funktionen bereitstellen zu können. Dazu zählen etwa die Speicherung von Einstellungen sowie die Sicherstellung der Funktionalität und Sicherheit unseres Onlineangebots. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Wir informieren klar über deren Umfang und welche Cookies genutzt werden.

Hinweise zu datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen: Ob wir personenbezogene Daten mithilfe von Cookies verarbeiten, hängt von einer Einwilligung ab. Liegt eine Einwilligung vor, dient sie als Rechtsgrundlage. Ohne Einwilligung stützen wir uns auf unsere berechtigten Interessen, die vorstehend in diesem Abschnitt und im Kontext der jeweiligen Dienste und Verfahren erläutert sind.

Speicherdauer: Im Hinblick auf die Speicherdauer werden die folgenden Arten von Cookies unterschieden:

Temporäre Cookies (auch: Session- oder Sitzungscookies): Temporäre Cookies werden spätestens gelöscht, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlassen und sein Endgerät (z. B. Browser oder mobile Applikation) geschlossen hat.

Permanente Cookies: Permanente Cookies bleiben auch nach dem Schließen des Endgeräts gespeichert. So können beispielsweise der Log-in-Status gespeichert und bevorzugte Inhalte direkt angezeigt werden, wenn der Nutzer eine Website erneut besucht. Ebenso können die mithilfe von Cookies erhobenen Nutzerdaten zur Reichweitenmessung Verwendung finden. Sofern wir Nutzern keine expliziten Angaben zur Art und Speicherdauer von Cookies mitteilen (z. B. im Rahmen der Einholung der Einwilligung), sollten sie davon ausgehen, dass diese permanent sind und die Speicherdauer bis zu zwei Jahre betragen kann.

Allgemeine Hinweise zum Widerruf und Widerspruch (Opt-out): Nutzer können die von ihnen abgegebenen Einwilligungen jederzeit widerrufen und zudem einen Widerspruch gegen die Verarbeitung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, auch mittels der Privatsphäre-Einstellungen ihres Browsers, erklären.

Verarbeitete Datenarten: Meta-, Kommunikations- und Verfahrensdaten (z. B. IP-Adressen, Zeitangaben, Identifikationsnummern, beteiligte Personen).

Betroffene Personen: Nutzer (z. B. Webseitenbesucher, Nutzer von Onlinediensten).

Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO). Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).

Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:

Verarbeitung von Cookie-Daten auf Grundlage einer Einwilligung: Wir setzen eine Einwilligungs-Management-Lösung ein, bei der die Einwilligung der Nutzer zur Verwendung von Cookies oder zu den im Rahmen der Einwilligungs-Management-Lösung genannten Verfahren und Anbietern eingeholt wird. Dieses Verfahren dient der Einholung, Protokollierung, Verwaltung und dem Widerruf von Einwilligungen, insbesondere bezogen auf den Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien, die zur Speicherung, zum Auslesen und zur Verarbeitung von Informationen auf den Endgeräten der Nutzer eingesetzt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Einwilligungen der Nutzer für die Nutzung von Cookies und die damit verbundenen Verarbeitungen von Informationen, einschließlich der im Einwilligungs-Management-Verfahren genannten spezifischen Verarbeitungen und Anbieter, eingeholt. Die Nutzer haben zudem die Möglichkeit, ihre Einwilligungen zu verwalten und zu widerrufen. Die Einwilligungserklärungen werden gespeichert, um eine erneute Abfrage zu vermeiden und den Nachweis der Einwilligung gemäß der gesetzlichen Anforderungen führen zu können. Die Speicherung erfolgt serverseitig und/oder in einem Cookie (sogenanntes Opt-In-Cookie) oder mittels vergleichbarer Technologien, um die Einwilligung einem spezifischen Nutzer oder dessen Gerät zuordnen zu können. Sofern keine spezifischen Angaben zu den Anbietern von Einwilligungs-Management-Diensten vorliegen, gelten folgende allgemeine Hinweise: Die Dauer der Speicherung der Einwilligung beträgt bis zu zwei Jahre. Dabei wird ein pseudonymer Nutzer-Identifikator erstellt, der zusammen mit dem Zeitpunkt der Einwilligung, den Angaben zum Umfang der Einwilligung (z. B. betreffende Kategorien von Cookies und/oder Diensteanbieter) sowie Informationen über den Browser, das System und das verwendete Endgerät gespeichert wird; Rechtsgrundlagen: Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO).

Kontakt- und Anfrageverwaltung

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z. B. per Post, Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet, soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.

Verarbeitete Datenarten: Bestandsdaten (z. B. der vollständige Name, Wohnadresse, Kontaktinformationen, Kundennummer, etc.); Kontaktdaten (z. B. Post- und E-Mail-Adressen oder Telefonnummern). Inhaltsdaten (z. B. textliche oder bildliche Nachrichten und Beiträge sowie die sie betreffenden Informationen, wie z. B. Angaben zur Autorenschaft oder Zeitpunkt der Erstellung).

Betroffene Personen: Kommunikationspartner.

Zwecke der Verarbeitung: Kommunikation; Organisations- und Verwaltungsverfahren; Feedback (z. B. Sammeln von Feedback via Online-Formular). Bereitstellung unseres Onlineangebotes und Nutzerfreundlichkeit.

Aufbewahrung und Löschung: Löschung entsprechend Angaben im Abschnitt "Allgemeine Informationen zur Datenspeicherung und Löschung".

Rechtsgrundlagen: Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO).

Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke

 

 

C) Wieviel Pixel? Wieviel cm?

Unter "Pixelcalculator", "Pixelrechner" u.ä. findet man im Internet Webseiten, auf denen die Pixelanzahl automatisch in cm-Druckgrösse umgerechnet wird und umgekehrt: Gut gelöst z.B. beim "Pixelrechner" auf "blitzrechner.de/pixel-zentimeter-umrechnen/".

Wieviel Pixel brauche ich, damit ein Bild im Druck scharf erscheint: Mit 300 ppi auf der sicheren Seite!

Ausgangspunkt ist der „übliche menschliche Betrachtungsabstand“ zum Bild. Er entspricht etwa der Bilddiagonalen: Postkartenbilder und Smartphonedisplays betrachtet man normalerweise im Abstand von 30 cm (näher geht man auch bei kleineren Objekten nicht ohne Lupe!). Große Wandbilder sieht man sich aus mehreren Metern Entfernung an. 

Das menschliche Auge kann – bei guter Sehschärfe und optimalem Kontrast – Details im Abstand von 1 Bogenminute (= 1/60 Grad) noch als 2 getrennte Details wahrnehmen. 

Daraus errechnet sich per Tangentialrechnung, daß ein Foto im Betrachtungsabstand von 30 cm die Auflösung von 300 Pixel per Inch (ppi) = 118 Pixel pro cm benötigt, um als scharf wahrgenommen zu werden. 

Ein 2x4m-Wandbild aus 4,5 Meter Betrachtungsabstand (= Diagonale) benötigt dementsprechend nur die Auflösung von 20 ppi, um als ebenso scharf gesehen zu werden.

300 ppi gilt deshalb international als guter Druckstandard, wenn Fotos in Zeitschriften- und Büchern erscheinen sollen. Mehr 300 ppi werden i.d.R. nicht als Steigerung der Bildschärfe wahrgenommen, weil das menschliche Auge in der Schärfewahrnehmung nicht mithalten kann.

Beispiel: Fotos für den jährlichen „Stern-Preis“ sollen laut Ausschreibung als JPG-Fotos (Photoshop Stufe 9-12) eingereicht werden, in 300 ppi bei 3000 px langer Kante. 

Ein digitales Ausgangs-Foto mit 3000 px Länge und 2000 px Höhe würde also in der Zeitschrift STERN bei 300 ppi Auflösung in der Größe 25,4 cm x 17,9 cm gedruckt werden können. 

Es könnte mit Auflösung 20 ppi aber auch großes Plakat im Format 381 cm x 254 cm erscheinen, müßte aber aus 4,5 Metern Abstand (=Diagonale) betrachtet werden, um ebenso scharf auszusehen.

Formeln zur Berechnung:

Pixel in cm umrechnen: (2,54 inch x Pixel)/ppi = cm. Beispiel: (2,54 x 3000 Pixel)/300 ppi = 25,4 cm.

cm in Pixel umrechnen: (cm x ppi)/2,54 inch = notwendige Pixel.- Beispiel: (400 cm x 20 ppi)/2,54 = 3150 Pixel

Beispiele:

Die Kamera „Sony A7CR“ macht digitale Bilder in der Größe 9504 Pixel x 6336 Pixel: Bei 300 ppi ergibt das Bilddrucke im Format 80,5 cm x 53,6 cm.

Die Kamera „Olympus OM-1“ macht digitale Bilder in der Größe 5184 Pixel x 3888 Pixel: Bei 300 ppi ergibt das Bilddrucke im Format 43,9 cm x 32,9 cm.

Beispiel: Andreas Gurskys Foto "Montparnasse" (1993), 206 x 406 cm groß (Bilddiagonale 4553 mm).
Faustformel: Bei "Betrachtungsabstand = Bilddiagonale" müßte das Bild also in 455 cm Abstand betrachtet werden, 4550 x 0,00029 = 1,3 > Das Auge kann hier also zwei Punkte im Abstand von 1,3 mm unterscheiden > 1/0,00029/4553 x 25,4 = 19,23703 ppi > 20 ppi würden also genügen > Ornamentale Struktur, Menschenmassen, homogene Oberflächen wären scharf abgebildet.
Gursky will aber auch die Nahbetrachtung: Menschen, Einrichtungen und Handlungen werden nun hinter den Fensterscheiben erkannt. „Meine Bilder sind immer von zwei Seiten komponiert. Sie sind aus extremer Nahsicht bis ins kleinste Detail lesbar. Aus der Distanz werden sie zu Megazeichen.“ „Viele Gursky-Werke funktionieren wie ein Mikroskop … in der Naheinstellung ein überraschend wimmeliges Eigenleben.“ Also sind dafür (bei Betrachtung aus 30 cm Abstand) nun wieder z.B. 300 ppi nötig!

Extremes Beispiel für einen Highend-Offsetdruck:
Roberto Casavecchia hat in Zusammenarbeit mit der Druckerei Longo mit „view frames“ (2010) einen Schwarzweiss-Bildband in höchster Offsetdruck-Druckqualität realisiert, der feinste Strukturen und subtile Tonwertabstufungen in den Bildern wiedergibt. Es wurden Rasterweiten von bis zu 340 lpi verwendet. Um das umsetzen zu können, war eine Bildauflösung von mindestens 450 ppi bei einer Ausgabegrösse von 100 Prozent erforderlich.

Der Qualitätsfaktor bzw. wie kommen die 300 ppi zustande?
Wenn ein Bild z. B. - im Magazindruck üblichen - 60er Raster gedruckt wird (= 60x60 Punkte im Quadratzentimeter), beziehen sich die Maße auf cm. 1 inch = 2,54 cm. Somit sind es in Inch 60 x 2,54 cm = 152.4 Drucker-Punkte. Zur sicheren Auflösung von 152.4 Punkten oder Linien (des Druckers) braucht man aber die doppelte Pixelzahl (=Kamera- oder Scanner-Bildpunkte), nämlich 152.4 Punktpaare bzw. Linienpaare, also 2 x 152.4 = 304.8 Pixel. Dieser Qualitätsfaktor von 2.0 ergibt somit 304.8 ppi, also rund 300 ppi.
Man kann aber auch mit geringerer Qualität drucken, z.B. mit einem Qualitätsfaktor von 1,5. Dann erscheint das gleiche Bild im Ausdruck größer, aber qualitativ etwas schlechter. 

Nur in seltenen Fällen ist in der Praxis ein sichtbarer Unterschied zwischen Qualitätsfaktor 1,5 und 2 feststellbar. Praktiker meinen, dass in der Regel ein Qualtätsfaktor von 1,4 ausreicht. Qualitätsfaktoren über 2 erbringen keine Verbesserungen mehr.
Manche meinen jedoch, bei herkömmlichen Digitalkameras wären höhere Werte als 400 ppi optimal, weil ein üblicher Bayer-Sensor ca. 1/3 unter seiner rechnerisch möglichen Höchstauflösung liegt; die 300 ppi würden nur mit Dreifarbsensor (Foveon) reichen.
Dagegen heißt es in einem OLYMPUS-Prospekt: Die 300-ppi-Regel stammt noch aus der Steinzeit des digitalen Bildes. Es werden Vergleichsbilder gezeigt, auf denen im Druck (Offset-Druck) so gut wie keine Unterschiede zwischen 300 ppi und 150 ppi erkennbar sind; erst darunter wird ein Qualitätsabfall bemerkbar.

DPI & PPI: ppi regelt die Druckgröße; dpi regelt die Druckqualität
"PPI" und "DPI" werden oft durcheinandergebracht und gleichwertig verwendet. Im allgemeinen Sprachgebrauch gerade im Zusammenhang mit Digitalbildern hat sich der Begriff "dpi" für den richtigen Begriff "ppi" eingeschlichen, ist aber im Grunde falsch, denn eigentlich gilt:
PPI bedeutet "Pixel per Inch", also "Pixel pro Zoll" und wird zur Berechnung der Druckgröße eines Bildes verwendet. 1 Zoll entspricht 2,54cm..
DPI bedeutet "Dots per Inch", also "Punkte pro Zoll" / "Tropfen je Inch" , und ist eine Eigenschaft von Druckern, nicht von Digitalbildern. Es ist eine Maßeinheit, die aussagt, wie fein ein Drucker die Bildpunkte auf das Papier bringen kann. Beim Ausdruck (oder beim Abzug auf Fotopapier) passiert nichts anderes, als dass die Pixel in (Druck-)Punkte umgewandelt werden. Der "Trick" ist: Die Grundfarben werden so eng neben- und übereinander gedruckt, dass der Eindruck des gewünschten Farbtons entsteht. Ein Drucker braucht also für einen Bildpunkt der Bilddatei mehrere Druckpunkte, also Dots (oder Farbspritzer). Druckauflösungen von 720 dpi, 1440 dpi oder gar 2880 dpi werden häufig bei Druckern angetroffen. Je feiner nämlich die einzelnen Druckpunkte, desto besser lassen sich die Farbmischungen für die Bildpunkte erstellen. Der Unterschied zwischen diesen Druckauflösungen ist aber oft nur sehr klein. Die meisten Betrachter erkennen dazwischen eh' keinen Unterschied und 720 dpi sind somit meistens genug. Denken Sie daran, daß ein Papierabzug nur Details entsprechend einer Auflösung von 200 ppi wiedergeben kann, und auch das nur, wenn der Papierabzug ausreichend scharf ist.
Es ist übrigens empfehlenswert, einen ganzzahligen Teiler bei der Berechnung der notwendigen Bildauflösung für eine bestimmte Druckauflösung zu verwenden. Wenn das Foto beispielsweise auf einem Tintenstrahldrucker ausgegeben werden soll, der mit 720 dpi arbeitet, wären 240 ppi völlig ausreichend, um eine sehr gute Qualität zu erreichen. Eine höhere ppi-Zahl macht keinen Sinn.

Dia-Ausbelichtung auf Dia- oder Negativfilm:
Digitale Fotos lassen sich auch als Dias ausbelichten. Die Kleinbild-Dias werden hochauflösend aus 4096 mal 2731 Bildpunkten von allen gängigen Dateiformaten wie JPG oder TIF belichtet. Bei der Anfertigung von KB-Dias (24x36mm) benötigt man:

Bei 4K: 4096x2732 Pixel = 2900 ppi
Bei 8K: 8192x5464 Pixel = 5800 ppi

Zwischen einer 4k und einer 8k Auflösung gibt es nur einen geringen sichtbaren Unterschied. 8k wird daher nur bei Dias mit feinen Unterschieden im hellen Bereich empfohlen.
Völlig ausreichend ist eine Farbtiefe von 8 Bit pro Kanal (24 Bit). Der Farbmodus muss RGB sein (auch für SW- oder Graustufenbilder!), da die Kathodenstrahlröhren-Belichter die drei additiven Farben nacheinander belichten. In Photoshop müssen alle Pfade und Alpha-Kanäle entfernt werden, es soll keine LZW-Komprimierung verwendet werden. Wer Bilddateien zum Belichten gibt sollte darauf achten, dass kein Farbprofil mit abgespeichert wird. Um die volle Belichtungsfläche zu nutzen, sollte ein Seitenverhältnis von 2:3 eingehalten werden.

Online-Bilderdienste & Posterdrucke:
Online-Bilderdienste arbeiten meist mit 250 ppi statt 300 ppi, da fast alle chemischen Bildentwicklungsmaschinen 250 ppi erfordern.

Mit der Ausdruckgröße ändert sich auch der Betrachtungsabstand und deshalb reichen bei Postern ca.100 ppi aus (bei hohen Anforderungen: 150 ppi).
Was auf DIN-A4-Größe einen guten Eindruck hinterlässt, taugt auch für noch größere Abzüge. Das liegt an den unterschiedlichen Betrachtungsabständen für verschieden große Bilder. Bei großen Werbe-Postern an Hauswänden kommt man wegen des großen Betrachtungsabstandes sogar mit 30 ppi und weniger aus. In einem Prospekt wird ein 22 x 16 Meter großes Gebäudeplakat gezeigt, bei dem man davon ausgeht, dass es aus 30 Metern Entfernung (= ca. Bilddiagonale) betrachtet wird; es ist ein 10 Megapixelbild, das "nur" noch eine Auflösung von 4 ppi hat, aber trotzdem scharf erscheint.
Hat man jedoch das Bedürfnis, ein Bild bzw. Poster aus näherer Entfernung als üblich zu betrachten - quasi in das Bild "hineinzukriechen" -, dann muss man höhere Schärfeansprüche stellen und die ppi-Werte entsprechend hochrechnen.

Betrachtungsabstand und Schärfeeindruck:
Der "übliche Betrachtungsabstand" entspricht der Diagonalen der Vergrößerung.
Fototechnisch wird ein Bild aus dem Abstand seiner Diagonalen betrachtet als scharf empfunden, wenn die Unschärfe eines Punktes (Zerstreuungskreis-Durchmesser) weniger als 1/1500 der Bilddiagonalen entspricht. Dieser Wert ergibt sich aus dem Auflösungsvermögen des menschlichen Auges: In dem Bereich, in dem menschliche Augen am schärfsten sehen können, beträgt die Auflösung unter idealen Bedingungen (z.B. bei optimalem Kontrast) etwa 1 bis 0,4 Bogenminuten, bei durchschnittlichen Verhältnissen 2 Bogenminuten. Die Bogenminute ist der 60ste Teil eines Winkelgrads = 1 mm in 3,5 m Entfernung.
In der Augenoptik und beim Menschen gilt der Visus 1,0 als durchschnittlich erreichbarer Wert. Dieser entspricht der Winkel-Sehschärfe von 100% und ist erreicht, wenn zwei getrennte Objekte, die dem Auge unter einem Winkel von 1/60 Grad (= 1 Bogenminute) erscheinen, noch getrennt wahrgenommen werden. Der normale Visus ist altersabhängig und liegt bei einem 20-jährigen Menschen bei 1,0 (= 100 %) bis 1,6 (= 160 %), bei einem 80-jährigen bei 0,6 (= 60 %).

Der Nahpunkt von einem Auge, auch Akkommodationsnahpunkt oder punktum proximum genannt, beschreibt die geringste Entfernung, in der das Auge noch scharf sehen kann. Mit 5 Jahren liegt der Nahpunkt noch bei 7 cm, mit 45 Jahren bei 30 cm und mit 50 Jahren bei 50 cm. Bei Erwachsenen gelten etwa 35 Zentimeter als normale Leseentfernung.
Wikipedia zu Auflösungsvermögen: „Normalsichtige Erwachsene können Dinge noch scharf sehen, die bis auf etwa 10 cm an das Auge heran bewegt werden, allerdings nur für kurze Zeit, da bald eine Ermüdung auftritt. Die Akkommodation wird auf Dauer zu anstrengend. Bei einem Abstand von 25 cm können die meisten Erwachsenen einen Gegenstand dauerhaft scharf sehen. Dieser Abstand wird daher konventionelle Sehweite oder Bezugssehweite genannt. Hier kann das Auge die beste Ortsauflösung für längere Zeiträume erreichen. Manche Menschen können bei dieser Entfernung noch Strukturen im Abstand von 0,15 mm unterscheiden. Das entspricht einem Sehwinkel von ungefähr 2 Winkelminuten. Andere Personen unterscheiden Strukturen dagegen nur bei einem Abstand von 0,3 mm oder 4 Winkelminuten.“
Der Betrachtungsabstand entscheidet, wieviel Pixel ich benötige:
Winkelauflösung des menschlichen Auges im Idealfall (z.B. hoher Kontrast): 1/60 Grad = 1 Bogen- oder Winkelminute = 60 Bogensekunden > 1/60 = 0,0167 Grad > d.h.: Das menschliche Auge nimmt zwei gut kontrastierende Punkte noch als einzelne Punkte wahr, wenn diese mindestens 0,0167 Grad Abstand voneinander aufweisen.
Auf 100 m Entfernung entspricht 1 Winkelminute ca. 2,91 cm.
Neuere Forschungen vom Oktober 2025 zeigten, dass die maximale Auflösung unserer Augen höher ist als lange angenommen: Bisher galt, dass das menschliche Auge eine Auflösung von 60 Pixeln pro Grad hat. Aber Messungen ergaben, dass die Auflösungsgrenze beim nicht farbigen Sehen (per Stäbchen) bei 94 Pixel pro Grad liegt. Beim Farbensehen (per Zapfen) sinkt die Auflösung: Hier lag die Auflösungsgrenze für rot-grüne Linienmuster bei 89 Pixel pro Grad, für gelb-violette Muster bei 53 Pixel pro Grad.

Tangensberechnungen:
tan(0,0167 Grad) = 0,00029 / Wanderfalke tan(0,0067 Grad) = 0,00012.
Formel > tan(Winkelauflösung) x Betrachtungsabstand = Punktabstand > z.B. 0,00029 x 30cm > Bei 30 cm Betrachtungsabstand kann ich 2 Punkte im Abstand von 0,0087 cm = 0,087 mm unterscheiden (ein Falke kann bei 30 cm Abstand Punkte im Abstand von 0,00012x30cm=0,0036 cm = 0,036 mm unterscheiden).
Auflösung für Menschen in ppi = 2,54 cm/(tan(0,0167 Grad) x Betrachtungsabstand in cm) = 2,54 cm/(0,00029 x Betrachtungsabstand in cm).
Beispiel: Betrachtung eines Bildes aus 30 cm Abstand > 0,00029 x 30cm = 0,0087cm, das entspricht 114,94 Punkten auf einem Zentimeter (1/0,0087 = 114,94) oder 292 ppi (114,94 x 2,54 = 292).
Aus dieser Berechnung stammen die 300 ppi, die im Normalfall für den Buch- und Zeitschriftendruck verwendet werden > 2,54cm/0,00029/30cm = 292 ppi ca. 300 ppi (Ein Wanderfalke bräuchte dafür 2,54cm/0,00012/30cm = 706 ppi).

Maximale Sehschärfen: Wanderfalke: 0,4′ = 0,0067 Grad.- Mensch (Fovea): 0,4′ bis 2,0′ (1′ = 3 cm auf 100 m);
Visus = Kehrwert der Bogenminute = Maß für die (zentrale) Sehschärfe im Hellen > z.B. Visus 1 = menschliche Auflösungsfähigkeit von 1 Bogenminute; Visus 2,5 = Wanderfalke; weniger als Visus 0,05 = blind.
Die meisten Computer Bildschirme haben eine Auflösung von 1920 x 1080 Pixel, was insgesamt ca. 2 Millionen Pixeln entspricht.

DIN-Formate:
DIN A 6 = 10,5 cm x 14,8 cm (Postkartengröße)
DIN A 5 = 14,8 cm x 21,0 cm
DIN A 4 = 21,0 cm x 29,7 cm (Normale Briefpapiergröße)
DIN A 3 = 29,7 cm x 42,0 cm
DIN A 2 = 42,0 cm x 59,4 cm
DIN A 1 = 59,4 cm x 84,1 cm
DIN A 0 = 84,1 cm x 118,9 cm
DIN-Norm 18/1 = „Wesselmann“-Plakat 252 x 356 cm, Betrachtungsabstand 5m > 30 ppi, 12,5 MP

Auflösung ppi nach Verwendungszweck:

540 ppi: Highend Offsetdruck mit IntensoPlus2 im Fotoband "Low Light Genoa" von Roberto Casavecchia, 2012 (135er Raster)
400 ppi: Kunstdrucke höchster Qualität (80er Raster)
300 ppi: Buch- und Magazindruck (60er Raster), Fotoabzug "Fine Art Print" = Druck-Standard
250 ppi: Optimaler Fotoabzug von Online-Bilderdiensten, Tintenstrahldrucker, Laserdrucker, Farbkopierer
225 ppi: Buch- und Magazindruck, Online-Fotoabzug, Zeitschrift
200 ppi: Zeitschrift
170 ppi: Tageszeitung
150 ppi: Fotoabzug in Qualitätsstufe "Gut" eines Mini-Lab Systems
60-150 ppi: Fototapete
127 ppi: Werbeblättchen, Poster
96 ppi: Monitordarstellung (z.B. Bilder im Internet), Poster.
30 ppi: „Wesselmann“-Plakat 252 x 356 cm.
Seit ca. 2013: 96 ppi. (Die ersten Macs hatten 9-Zoll-Monitore mit einer Pixelgröße von 1/72stel Zoll, deshalb früher 72 ppi).

Die Fotodruck-Firma „Whitewall“ empfiehlt z.B. folgende ppi-Bildauflösungen (Stand 2025):
Ultra HD Print: 400 ppi
Fotobelichtung: 300 ppi
FineArt Print: 300 ppi
Masterprints hinter Acrylglas: 180x120cm > 300ppi (*)
Masterprints hinter Acrylglas: 500x240cm > 200ppi. (*)
(*) Diese großen Masterprints sind nahtlose Fine Art Pigmentdrucke unter Verwendung von speziellen Pigmenttinten und einem eigens dafür entwickeltem Papier.

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